Wir wissen um die nationale und internationale sowie europarechtliche Bedeutung der geplanten A-Nord Trasse. Es geht um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben des EEG (ErneuerbareEnergienGesetz), erklärt Fraktionsvorsitzender Klaus Hemme. Energie aus Wind lässt sich nun mal wirtschaftlich hauptsächlich an und in der Nord- und Ostsee produzieren. Die dort produzierte Energie muss über Stromtrassen zu den wesentlich siedlungsdichteren Verbrauchsstandorten im Süden der Republik transportiert werden. Über diese grundsätzliche Energiepolitik haben wir auf gemeindeebene nicht zu entscheiden.
Wenn eine weitere Stromtrasse aber eine landwirtschaftlich geprägte Flächengemeinde wie Emsbüren mit dem wenig aussagekräftigen Argument des „Bündelungsgebots“ in ihrer regionalen Entwicklung derart nachhaltig belastet, dann muss aus Emsbüren mit Widerstand gerechnet werden, erklärt Klaus Hemme für die gesamte CDU-Ratsfraktion. Zusammengefasst kann man sagen, dass dieses Gebot eigentlich nichts anderes besagt, als dass Freileitungsvorhaben zu bündeln sind. Das kann durch einen Neubau innerhalb einer bestehenden Trasse, einen Neubau parallel zu einer bestehenden Trasse, die Verlegung von Erdkabel in eine vorhandene Trasse oder auch eine Nutzung des vorhandenen Verteilernetzes geschehen.
Inwieweit und vor allen Dingen welche Belange von Kommunen und Privatpersonen bei der Planung und Umsetzung zu berücksichtigen sind, ist im Rahmen der öffentlichen Beteiligung festzustellen. Hierbei sind nach den von uns gesichteten Quellen grundsätzlich u.a. auch wirtschaftliche Aspekte zu berücksichtigen. Und genau dort sehen wir uns, wie es auch Bürgermeister Bernhard Overberg in seinem Positionspapier bereits zum Ausdruck gebracht hat, in einem nicht hinnehmbaren Maß aufgrund bereits vorhandener Trassen und anderen Restriktionen, wie Nordhorn Range, benachteiligt und beeinträchtigt. Wir sehen das als Eingriff in unsere Gemeindehoheit und fordern deshalb, dass unsere Einwände gewissenhaft im Rahmen einer Gesamtschau und von jedem juristischen Zweifel erhaben geprüft und berücksichtigt werden. Auch sind die Beeinträchtigungen für die Landwirtschaft aufgrund des Verlustes von Bewirtschaftungsflächen derzeit noch gar nicht in ihrem ganzen Ausmaß absehbar, eben sowenig die Folgen für die weitere Entwicklung des gemeindlichen Gewerbeparks. Wir raten jedem betroffenen Landwirt, Grundeigentümer und allen sonstigen betroffenen Personen, sich im Rahmen der öffentlichen Beteiligung zu äußern und ihre Bedenken im Verfahren vorzutragen.
Mit der CDU Emsbüren und CDU Ratsfraktion läuft dieses Vorhaben jedenfalls nicht nach dem Motto: Auf eine weitere saure Kirsche kommt es nicht mehr an. Die Gemeinde wird sich auch des juristischen Rates bedienen um alle rechtlichen Optionen auszuloten.