Emsbüren setzt auf freiwilligen Naturschutz
Bürgermeister Bernhard Overberg (parteilos) fasste die wichtigsten Punkte der Stellungnahme, die ebenfalls geschlossen von sechs Ortsräten sowie dem Planungs-, Bau- und Umweltausschuss verabschiedet worden war noch einmal zusammen.
Overberg: „Ich habe zunehmend Vertrauen insbesondere auch in die junge Generation der Landwirte, die sich des Werts von Natur- und Landschaftsschutz bewusst ist. Wir appellieren daher auch an den Landkreis, mehr Natur- und Landschaftsschutz in freiwilliger Zusammenarbeit mit der Land- und Forstwirtschaft zu wagen.“ Hoheitliche Eingriffe sollten auf das Mindestmaß beschränkt bleiben. Es sei ein geeignetes Mittel, wertvolle Naturschutzflächen in öffentliches Eigentum und damit in die Obhut der Naturschutzbehörde zu überführen. Der Emsbürener Bürgermeister verwies in diesem Zusammenhang auf das „Life-Programm Ems“.
Die Gemeinde Emsbüren richte die dringende Bitte an die Kreisverwaltung und an den Kreistag, die Alternative eines Landschaftsschutzgebietes (LSG) als ebenfalls zielführendes, aber milderes Mittel für die Sicherung des FFH-Gebietes (Flora-Fauna- Habitat) ernsthaft zu prüfen und diesbezügliche Ermessensspielräume zu nutzen. Ein akzeptables LSG, ergänzt durch freiwilligen Naturschutz mit den Grundstückseigentümern, sei einem verordnetem Naturschutz im Rahmen eines förmlichen Naturschutzgebietes vorzuziehen, sagte Overberg.
CDU-Fraktionsvorsitzender Josef Kruse verwies auf die wirtschaftlichen Auswirkungen der Ausweisung von Naturschutzgebieten und nannte Einkommensminderungen, Vermögensverluste, Beeinträchtigung von Entwicklungsmöglichkeiten und möglicherweise sogar Existenzgefährdung von Betrieben. CDU-Ratsherr Martin Otten betonte, dass die landwirtschaftlichen Nutzflächen durch den Flächenverbrauch der letzten Jahrzehnte in Emsbüren bereits stark eingeschränkt worden seien.
SPD-Fraktionsvorsitzender Friedhelm Wolski-Prenger kritisierte die Größe des geplanten NSG. Prinzipiell sei die SPD aber nicht gegen NSG, betonte er.
Nach Angaben des Landkreises ist das Beteiligungsverfahren zur Ausweisung des NSG Emsauen noch nicht abgeschlossen. Erst im Anschluss an das Verfahren werden alle Stellungnahmen ausgewertet.
Laut Landkreis liegt das geplante NSG innerhalb des bestehenden LSG Emstal und entspricht flächenscharf den in den Gemeinden Emsbüren und Salzbergen vorhandenen Teilgebieten aus dem Europäischen Netz „Natura 2000“, für die verpflichtend eine Überführung in nationales Recht vorzunehmen ist. Die in der Verordnung für das LSG „Emstal“ aus dem Jahr 1981 festgelegten Schutzziele mit den entsprechenden Ge- und Verboten erfüllen dem Landkreis zufolge leider in keiner Weise die sich aus den Bestimmungen der FFH-Richtlinie der EU und dem Bundesnaturschutzgesetz ergebenden Anforderungen.